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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens JustDo-IT | Stand: 1. Juli 2008

 

 

Gegenstand und Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen des Unternehmens JustDo-IT repräsentiert durch den Einzelunternehmer Carsten Achilles (nachfolgend: JustDo-IT) unter Ausschluss etwaiger abweichender Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, soweit die Geltung der abweichenden Vereinbarung von JustDo-It nicht schriftlich bestätigt wird. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden gelten nur, soweit sie von JustDo-It schriftlich bestätigt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern

im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

 

Angebote, Vertragsschluss

Angebote von JustDo-It sind freibleibend und unverbindlich, wenn und soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag

kommt erst bei ausdrücklicher Vereinbarung, gleich in welcher Form, oder mit Auftragsausführung zustande. Nebenabreden,

Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch JustDo-IT. Präsentationen, Leistungserbringung und Leistungszeit Jegliche, auch die teilweise Verwendung der von JustDo-It mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen) bedarf der vorherigen Zustimmung von JustDo-It. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung der den Präsentationen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von JustDo-It im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei JustDo-It. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll vergütet, gehen die Urheber-, Nutzungs-

und Eigentumsrechte nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Auftraggeber über. Für den Inhalt und den Umfang der Leistungsverpflichtungen sind ausschließlich die getroffenen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Abweichungen der erbrachten Leistungen von den getroffenen Vereinbarungen sind zulässig, sofern sie die definierten Anforderungen erfüllen oder

beinhalten. Termine sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (Negative, Modelle,

Illustrationen etc.), welche JustDo-IT erstellt oder erstellen lassen, um die geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum

von JustDo-It. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. JustDo-IT ist nicht zur Aufbewahrung verpflichtet.

 

Auftragserteilung an Dritte

Es steht im Ermessen von JustDo-It, für die Ausführung der vertraglichen Leistungen seitens von JustDo-It geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Aufträge an Drittunternehmen werden im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners erteilt. Vor Beauftragung eines Drittunternehmens hat JustDo-IT den Vertragspartner über Art und Preis der Drittleistung zu informieren. Der Vertragspartner ist berechtigt, der Auftragserteilung innerhalb von drei Tagen ab Erhalt der Information zu widersprechen. Wird der Auftrag vom Vertragspartner an ein anderes

Unternehmen erteilt, werden JustDo-It die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand vergütet.

 

Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist verpflichtet, JustDo-It sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen

zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die JustDo-It unbekannt sind. JustDo-IT ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht

nachkommt. Im Falle der Kündigung ist der Vertragspartner verpflichtet, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten von JustDo-It

zu vergüten. Sofern sich der Vertragspartner verpflichtet hat, JustDo-It im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Vertragspartner diese JustDo-It umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format

zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Vertragspartner überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich,

so übernimmt der Vertragspartner die hierfür anfallenden Kosten. JustDo-IT haftet nicht für Rechte Dritter gleich welcher Art an den ihnen übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, JustDo-IT von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Rechnungen von JustDo-It sind ohne Abzug sofort zahlbar. Bei Projektaufträgen kann JustDo-IT Abschlagszahlungen i.H.v. einer Hälfte der vereinbarten Vergütung bei Auftragsannahme sowie einem Viertel bei Abschluss der Konzeptionsphase verlangen. Die Restzahlung ist bei Übergabe der Lieferung oder Leistung fällig. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere gerät der Vertragspartner spätestens

30 Tage nach Zugang einer Rechnung in Zahlungsverzug. Bei Verzug ist JustDo-IT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die geschuldete Zahlung zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt. Im Falle des Zahlungsverzugs ist JustDo-IT weiterhin berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Vertragspartner sofort fällig zu stellen und geschuldete

Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten. Tritt nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Zahlungsanspruch gefährdet wird, kann JustDo-IT ihre Leistung auch bei Vorleistungspflicht solange verweigern, bis der Vertragspartner die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Ist der Vertragspartner trotzt Aufforderung mit angemessener

Frist weder zur Zug-um-Zug-Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung bereit, steht JustDo-It das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt sowie auf Schadensersatz bleiben unberührt. Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Vertragspartners ist nur insoweit zulässig, als diese von JustDo-It als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein

Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an gelieferten Gegenständen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bei JustDo-It.

 

Gewährleistung

Der Vertragspartner hat Arbeiten und Leistungen von JustDo-It unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, so bestehen keine Ansprüche. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel auf fehlerhaften Anordnungen, Dateien und Material des Vertragspartners oder auf Vorleistungen anderer Unternehmen beruht. Soweit JustDo-IT Lieferungen Dritter lediglich an den Vertragspartner durchreichen, beschränkt sich die Gewährleistung

auf das Auswahlverschulden. Insoweit tritt JustDo-IT bestehende Gewährleistungsansprüche gegenüber den Dritten an den Vertragspartner ab. Im Übrigen sind die Gewährleistungsansprüche auf die Nacherfüllung beschränkt. Dem Vertragspartner bleibt bei Fehlschlagen der Nacherfüllung die Herabsetzung der Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Gewährleistungsfrist

beginnt mit der (Teil-)Abnahme, in sonstigen Fällen wie gesetzlich geregelt.

 

Haftung

JustDo-IT haftet gegenüber dem Vertragspartner auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder vertragsähnlicher

Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist der Höhe nach auf den voraussehbaren Schaden und maximal auf die Höhe der Nettovergütung des betreffenden Auftrages beschränkt. Ausgeschlossen ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners, die nicht auf unerlaubter Handlung oder vorsätzlicher Pflichtverletzung beruhen,

verjähren in einem Jahr ab Fälligkeit. Von diesen Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners. JustDo-IT haftet nicht für Schäden, die aufgrund Verletzung von Mitwirkungspflichten des Vertragspartners entstehen,

sowie nicht für Sachaussagen oder sonstige Angaben, die ihr vom Vertragspartner zur Erbringung der ihnen obliegenden Leistungen vorgegeben werden.

 

Urheberrechtsschutz

Alle mit den erbrachten Leistungen von JustDo-IT zusammenhängenden urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechte gehen nur insoweit ausschließlich auf den Vertragspartner über, als der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts dem Vertragszweck und -inhalt entspricht, sofern nicht Gesondertes vereinbart ist. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69d und e UrhG. JustDo-IT behält das Recht, die Leistungen für eigene Präsentationszwecke zu nutzen. Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann über, wenn der Vertragspartner

seiner Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges steht JustDo-IT insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu. Der Vertragspartner ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung verpflichtet. Die Bearbeitung oder Umgestaltung der urheberrechtlich geschützten Leistungen sowie deren Veröffentlichung und Verwertung durch den Vertragspartner sind ohne Einwilligung von JustDo-IT unzulässig. Selbständige Werke des Vertragspartners, die in zulässiger Nutzung der urheberrechtlich geschützten Leistungen geschaffen worden sind, bleiben hiervon unberührt. Sofern einer Übertragung der Nutzungsrechte auf den Vertragspartner Drittschutzrechte entgegenstehen, hat JustDo-IT den Vertragspartner unverzüglich nach Kenntniserlangung zu benachrichtigen. Dieser hat sodann unverzüglich über die weitere Durchführung des Vertrages zu entscheiden. Ein Erwerb von Nutzungsrechten Dritter erfolgt im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners.

 

Geheimhaltungs- und Aufbewahrungspflichten, Datenschutz

JustDo-IT ist zur Wahrung aller ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus. JustDo-IT wird ihren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen die gleiche Verpflichtung auferlegen. Sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Vertragspartner getroffen wird, ist JustDo-IT nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses

erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben. Sie haftet insbesondere nicht für den ordnungsgemäßen Bestand der Daten. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Unternehmens. Die gegenseitigen Rechtsbeziehungen bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen

Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 BDSG unterrichtet, dass JustDo-IT seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. JustDo-IT sieht dafür ein, dass

die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung beachtet werden. Mitteilungen mittels Telefax oder eMail genügen der Schriftform. Eine Verschlüsselung oder Signatur erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung

ersetzen, die dem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes

gilt für etwaige Lücken in den Vereinbarungen.

 

JustDo-IT

Inh:Carsten Achilles

Nobbenburgerstr. 3

49076 Osnabrück

Telefon: 0541 / 91 56 730

Telefax: 0541 / 96 19 155

Email: ca@justdo-it.de

Internet: www.justdo-it.com

Bankverbindung: Postbank | Bankleitzahl: 370 100 50 | Konto: 682298508

 

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